Wahlgrab für Erwachsene
- Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden
- Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
- Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden
- Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
- Je Grabstelle können bis zu 2 Särge (durch eine Tieferlegung) und bis zu 4 Urnen beigesetzt werden
- Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist können an dieser Stelle wieder Särge bzw. Urnen beigesetzt werden
- Die Eintragung einer Rechtsnachfolge ist möglich
- Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können
Reihengrab für Erwachsene
- Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
- Es kann nur eine Person bestattet werden
- Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
- Nach Ablauf der Ruhezeit von grundsätzlich 15 Jahren ist das Grab nicht verlängerbar
- Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können
Wahl- und Reihengrab für Kinder
- Es können nur Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, bestattet werden
- Die Ruhezeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre
- Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können
- Besonderheiten Wahlgrab
- Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
- Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden
- Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
- Besonderheiten Reihengrab
- Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
- Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
- Nach Ablauf der Ruhezeit ist das Grab nicht verlängerbar
Rasenreihengrab (nur auf dem Hauptfriedhof)
- Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
- Es kann nur eine Person bestattet werden
- Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
- Nach Ablauf der Ruhezeit von grundsätzlich 15 Jahren ist das Grab nicht verlängerbar
- Auf Wunsch darf ein Drittel der oberen Grabfläche bepflanzt werden, die übrige Rasenfläche wird vom Eigenbetrieb Friedhöfe gepflegt
- Es darf ein Holzkreuz, eine Holzstele oder eine Schrifttafel angebracht werden