Urnenbeisetzungen

Wahlgrab

  • Das Nutzungsrecht an der Grabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden
  • Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
  • Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden
  • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
  • Je Grabstelle können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden 
  • Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist können an dieser Stelle wieder Urnen beigesetzt werden
  • Die Eintragung einer Rechtsnachfolge ist möglich
  • Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können

Reihengrab

  • Die Beisetzung findet in einem bestimmten, vorgegeben Feld statt
  • Es kann nur eine Urne beigesetzt werden
  • Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
  • Nach Ablauf der Ruhezeit von grundsätzlich 15 Jahren ist das Grab nicht verlängerbar
  • Die Grabstätte ist nach Maßgabe der Friedhofssatzung gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, wofür Sie auch einen Gärtner Ihrer Wahl beauftragen können

Baumfeldgrab

  • Die Urnen werden unter bzw. nahe einem Baum beigesetzt
  • Die Anbringung einer Schrifttafel in der Größe von max. 40 cm x 40 cm und einer Höhe von 4 bis 5 cm ist möglich
  • Die Rasenfläche wird vom Eigenbetrieb Friedhöfe gepflegt, die Grabstätte ist also pflegefrei
  • Besonderheiten Baumfeldwahlgrab
    • Sie können sich in Absprache mit der Friedhofsverwaltung die Grabstätte selbst aussuchen
    • Es können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden
    • Die Dauer des Nutzungsrechts kann bis über die Ruhezeit hinaus beantragt werden
    • Das Nutzungsrecht ist verlängerbar
  • Besonderheiten Baumfeldreihengrab
    • Die Bestattung findet in einem bestimmten, vorgegebenen Feld statt
    • Die Belegung erfolgt im Sterbefall der Reihe nach
    • Nach Ablauf der Ruhezeit ist das Grab nicht verlängerbar

Anonymes Grab

  • Die Beisetzung findet in einem bestimmten vorgegebenen Feld statt
  • Die Urnen werden anonym, ohne Angehörige, beigesetzt
  • Der Beisetzungstermin ist unbekannt
  • Die Rasenfläche wird vom Eigenbetrieb Friedhöfe gepflegt, die Grabstätte ist also pflegefrei

Stelenwahlgrab (nur auf dem Hauptfriedhof)

  • Die Steinstelen befinden sich im Feld 24 des Hauptfriedhof und wurden von Steinmetzen der Steinmetzinnung aufgestellt
  • Jede Stele entspricht einer Grabstelle, in der bis zu 4 Urnen beigesetzt werden können
  • Es fällt eine Sondergebühr für das Stelenwahlgrab an, zuzüglich der Kosten für die Steinstele
  • Die Rasenfläche wird vom Eigenbetrieb Friedhöfe gepflegt, die Grabstätte ist also pflegefrei
  • Im Übrigen gilt das Gleiche, wie bei einem Wahlgrab