Erste Schritte im Sterbefall

Durch den Verlust eines nahestehenden Menschen verliert man das eigene Gleichgewicht. Versuchen Sie die folgenden Schritte zu beachten:
 
1.
Ist der Tod zu Hause eingetreten, muss zuerst ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst auf (Tel.: 116 117). In Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen veranlasst das Personal, dass ein Arzt informiert wird, der den Tod bescheinigt.
 
Der Verstorbene darf noch weitere 36 Stunden zu Hause bleiben. Sie können also in Ruhe Abschied nehmen.
 
2.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie kompetent nach Ihren Vorstellungen, organisieren gerne die Bestattung für Sie, begleiten Sie in der Zeit der Trauer und erledigen notwendige Formalitäten.
 
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter: (0761) 27 30 44
 
Beim Standesamt muss der Tod angezeigt und die Sterbeurkunde beantragt werden. Mit dieser können dann Abmeldungen von Renten und Versicherungen erfolgen. Wir erledigen das für Sie.

Halten Sie bitte die folgenden Unterlagen bereit:

  • Arztpapiere (Todesbescheinigung, die am Ort des Todes vom Arzt ausgestellt wird)
  • Nachweis des aktuellen Familienstandes (die Unterlagen sind meistens im Familienstammbuch zu finden), d.h.
    • die Geburtsurkunde (bei Ledigen)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde (bei eingetragener Lebenspartnerschaft)
    • die Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
    • die Heirats- und Sterbeurkunde des Ehegatten (bei Verwitweten)
    • die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenunterlagen
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis