Überführung im Inland

Mit der Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (z.B. in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation der Überführung für Sie.

Voraussetzung für die Überführung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt. Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Gemeindegebiets ist kein Leichenpass erforderlich. Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Gemeindegebiets und innerhalb Deutschlands (z.B. ein anderes Bundesland), ist ein Leichenpass erforderlich, wenn das Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt. Soll die Leiche zum Zwecke der Feuerbestattung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland befördert werden, muss eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.

Hinweis: Leichen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Ortspolizeibehörde kann eine frühere Bestattung zulassen, wenn offenkundig jede Möglichkeit eines Scheintodes ausgeschlossen ist oder wenn gesundheitliche Gründe hierfür vorliegen (z.B. Seuche). Leichen, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet oder, bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde, auf den Weg gebracht worden sein.

Überführung aus dem Ausland

Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland hat der Beförderer einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitzuführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist.

Hinweis: Ist eine Leiche ohne Leichenpass oder sonstiges Dokument nach Baden-Württemberg transportiert worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von der Stadtverwaltung des Stadtkreises nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erklärt werden.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten.

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist immer ein Leichenpass erforderlich und es sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten.

Hinweis: Informationen zur Überführung ins Ausland erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Überführung ins Ausland

Folgende Dokumente/Unterlagen müssen Sie mitführen:

  • Durchschrift der Todesbescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag des Standesamtes oder die Genehmigung, dass der Verstorbene schon vor der Beurkundung bestattet werden darf
  • bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod: die Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters zur Bestattung
  • bei Überführung zum Zwecke der Feuerbestattung (falls ein natürlicher Tod vorliegt): eine Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen
  • Leichenpass

Tipp: Sie können sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrungen in der Überführung von Verstorbenen in das Ausland besitzt und nachweisen kann, beraten lassen und dieses mit der Durchführung der Überführung beauftragen.